Ab 01. Juli 2024:
attraktive Wohnbauförderung des Landes OÖ
Das Land Oberösterreich hat die Wohnbauförderung für den Neubau von Eigenheimen und Reihenhäusern erheblich verbessert. Ab sofort können Bauherren von einem Förderdarlehen mit einer attraktiven Fixverzinsung von 1,5 % in den ersten 20 Jahren profitieren, gefolgt von einer variablen Verzinsung mit 1/4-jährlicher Anpassung. Diese vorteilhaften Konditionen und die lange Laufzeit von 35 Jahren sorgen dafür, dass die monatliche Rückzahlungsrate möglichst niedrig bleibt.
Förderrichtlinien im Überblick
Die Errichtung von Eigenheimen wird durch monatliche Zuschüsse zu einem Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft gefördert.
Einkommensgrenzen:
€ 50.000 1 Person
€ 85.000 2 Personen
€ 7.500 jede weitere Person im gemeinsamen Haushalt ohne
Einkommen oder bei Alimentationszahlung pro Kind
Beispielrechnung - Förderdarlehen:
Kauf Doppelhaushälfte: Familie (2 Erwachsene und 2 Kinder). Einkommensgrenze von € 100.000 wird nicht überschritten.
Fördervariante D: 1,5 % Fixverzinsung für die ersten 20 Jahre, anschließend variable Zinsanpassung für die Jahre 21 bis 35.
Förderdarlehen | |
Basisförderung Hypothekdarlehen | € 75.000 |
Erhöhungsbetrag: 2 Kinder | € 30.000 |
Erhöhungsbetrag: RH / DH | € 20.000 |
Erhöhungsbetrag: Barrierefreiheit | € 5.000 |
Erhöhungsbetrag: Niedrigenergiehaus | € 5.000 |
mögl. Förderdarlehen | € 135.000 |
Weiterführende bzw. detailliertere Informationen zur OÖ Wohnbauförderung finden Sie unter:
- Land Oberösterreich - Förderungen - Bauen und Wohnen
- Hypo Oberösterreich - Wohnbauförderungsdarlehen Neubau Eigenheim/Reihenhaus
Für unsere Projekte in Niederösterreich verweisen wir auf die Förderrichtlinien des Landes NÖ:
Gerne stehen auch unsere unabhängigen Finanzierungspartner für Informationen und günstige Finanzierungsangebote zur Verfügung.
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Sorglos finanzieren - Beratung aus einer Hand
SIMADER bietet eine Rundum-Sorglos-Betreuung. Dazu gehören auch eine umfassende Beratung zum Thema Finanzierung sowie die Zahlung nach einem gesetzlich verankerten Ratenplan.
Die Objekte werden direkt bei der SIMADER GmbH, dem Bauträger, gekauft und gemäß des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG § 10) verrechnet. Durch diesen Direktverkauf fallen keine Maklergebühren an.
Ein*e Notar*in oder Rechtsanwalt*anwältin eröffnet und verwaltet das Treuhandkonto im Namen der Käufer*innen. Erst nach Freigabe der einzelnen Bauabschnitte durch unabhängige Sachverständige erfolgt die Rechnungsstellung für den entsprechenden Teilbetrag, den die Käufer*innen auf das Treuhandkonto überweisen.
Weiters fallen folgende Nebenkosten an:
- 3,5 % Grunderwerbssteuer vom Kaufpreis
- 1,1 % Grundbucheintragungsgebühr vom Kaufpreis
Hinweis: Entfällt bei Erwerb der Immobilie zur Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses ab 01.07.2024. - Pauschale für die Vertragserrichtung & treuhändische Abwicklung